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   LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08   

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https://dejure.org/2009,19076
LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08 (https://dejure.org/2009,19076)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08 (https://dejure.org/2009,19076)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. November 2009 - 9 TaBV 241/08 (https://dejure.org/2009,19076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 2 BetrVG
    Veröffentlichungen des Betriebsrates im Intranet - keine Vorzensur durch den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang des Betriebsrats zum betriebsinternen Netzwerk des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Betriebsrat, Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Zugang des Betriebsrats zum betriebsinternen Netzwerk der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch von Betriebsrat auf Veröffentlichung von News auf Betriebsratsseite und Newsticker

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Anspruch auf Zugang zum betrieblichen Intranet

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmen muss Publikationen des Betriebsrats unzensiert veröffentlichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. des BAG, etwa Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337; Beschluss vom 1. Dez. 2004 - 7 ABR 18/04 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 5; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6).

    Dass sie die Marketingabteilung angewiesen hat (vgl. Chronik: Betriebsversammlungen und Intranet, 13. Juli 2007, 24. Okt. 2007, Bl. 161 d. A.), wegen der ständigen Austragung von Diskussionen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin im Intranet ohne Freigabe durch die Personalabteilung Berichte nicht mehr zu veröffentlichen, stellt eine unzulässige Erschwerung der Betriebsratsarbeit im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG dar (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5).

    Die Arbeitgeberin ist außer bei Überschreiten der Grenze zu strafbarem Verhalten nicht berechtigt, die Weiterleitung von Mitteilungen des Betriebsrats an die Mitarbeiter zu verweigern (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

    Die Befugnis zur Abhilfe durch eigenes Handeln ist auf solche Fälle beschränkt, in denen durch Straftaten oder andere unerlaubte Handlungen für den Arbeitgeber eine Notwehr- oder Nothilfesituation gegeben ist (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

  • OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07

    Anspruch des Personalrats auf unzensierte Nutzung eines E-Mail-Verteilers

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08
    Die Arbeitgeberin ist außer bei Überschreiten der Grenze zu strafbarem Verhalten nicht berechtigt, die Weiterleitung von Mitteilungen des Betriebsrats an die Mitarbeiter zu verweigern (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

    Die Befugnis zur Abhilfe durch eigenes Handeln ist auf solche Fälle beschränkt, in denen durch Straftaten oder andere unerlaubte Handlungen für den Arbeitgeber eine Notwehr- oder Nothilfesituation gegeben ist (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

  • LAG Hamm, 12.03.2004 - 10 TaBV 161/03

    Behinderung der Betriebsratsarbeit Umfang der Information und Unterrichtung der

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08
    Die Arbeitgeberin ist außer bei Überschreiten der Grenze zu strafbarem Verhalten nicht berechtigt, die Weiterleitung von Mitteilungen des Betriebsrats an die Mitarbeiter zu verweigern (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

    Die Befugnis zur Abhilfe durch eigenes Handeln ist auf solche Fälle beschränkt, in denen durch Straftaten oder andere unerlaubte Handlungen für den Arbeitgeber eine Notwehr- oder Nothilfesituation gegeben ist (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5; LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris; OVG Hamburg Beschluss vom 7. März 2008 - 8 Bf 233/07, 8 Bf 233/07.PVL - PersR 2008, 328 = Juris).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. des BAG, etwa Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337; Beschluss vom 1. Dez. 2004 - 7 ABR 18/04 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 5; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. des BAG, etwa Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337; Beschluss vom 1. Dez. 2004 - 7 ABR 18/04 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 5; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2009 - 9 TaBV 241/08
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. des BAG, etwa Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337; Beschluss vom 1. Dez. 2004 - 7 ABR 18/04 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 5; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6).
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